Fischerau


Info

An dieser Stelle wird der Gewerbekanal in einen südlichen und nördlichen Lauf geteilt. Auf dem Bild ist im Bachbett ein Kanalteiler zu erkennen, dessen Stellung grundsätzlich nicht verändert werden darf ("Ewiger Teiler"). Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Runzgenossenschaften und der Stadt ist er so eingestellt, dass der Südarm 3/5 des Wassers erhält, der Nordarm hingegen 2/5 sowie die Zuflüsse der Bächle, nachdem sie ihren Dienst in der Altstadt versehen haben.

In früheren Zeiten kam es immer wieder zu erbitterterten Auseinandersetzungen: So lagen sich etwa das Kloster Tennenbach und der Paradiesmüller im 16. Jh. jahrelang in den Haaren, denn der Müller legte bei Wassermangel immer wieder Bretter auf die rechte Seite, so dass er mehr Wasser erhielt, was dem Kloster nicht gefallen konnte. So wurde eine Kommision gebildet und "Augenschein" genommen. 1606 sorgte der Runzmeister dafür, dass den Müllern, die den Bach "mit Fürstellen, Einlegung großer Brett-Thillen und anderem aus seinem ordentlichen Gang gelaitet, solches im geringsten nit gestattet" wird.


Der "Ewige Teiler"


Kurzinfo

Unter "Ewigen Teilern" werden unveränderliche und festinstallierte Wasserteilungen verstanden.

Ursprünglich existierten davon drei:

Jener in der Fischerau, dann der "Clara-Teiler" in der Nähe des heutigen Haupbahnhofs beim ehemaligen Clarissenkloster St. Clara und der "Mistbachteiler" im Norden.

Links, Tips, Bemerkungen:


Runzgenossenschaften
Wiesenbewässerung
Freiburger Badewesen